Konferenzraum und modernes Firmenzentrum in Santo Domingo, sinnbildlich für die Gründung von Handelsgesellschaften und die Registrierung einer SRL in der Dominikanischen Republik.
Gesellschaftsrechtlicher Rahmen (Gesetz 479-08) und Handelsregister aktuell für

Firmengründung in der Dominikanischen Republik: Ablauf & Voraussetzungen

Rechtlicher und praktischer Leitfaden für internationale Gründer: Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL), Schutz des Firmennamens bei der ONAPI, Eintragung bei der Handelskammer, Zuteilung der RNC-Steuernummer bei der DGII und Eröffnung von Multi-Währungskonten in .

Rechtlicher Rahmen und Vorteile einer Firmengründung in der Dominikanischen Republik

Die Dominikanische Republik hat sich zu einem der dynamischsten Wirtschafts- und Investitionsstandorte Lateinamerikas und der Karibik entwickelt. Basierend auf dem Allgemeinen Gesetz über Handelsgesellschaften und Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (Gesetz 479-08), ergänzt durch das Gesetz 31-11, verankert das nationale Recht ein zentrales Prinzip: die vollständige rechtliche Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Investoren.

Die Rechtsordnung schränkt ausländische Mehrheitsbeteiligungen in keiner Weise ein. Nicht-Residenten können 100 % der Geschäftsanteile einer Handelsgesellschaft halten, ohne zwingend dominikanische Strohmänner oder lokale Mitgesellschafter einbinden zu müssen. In Verbindung mit einem territorialen Steuersystem, freier Währungskonvertierbarkeit und weitreichenden Anreizen für Freizonen oder Tourismus bietet das Land eine erstklassige Basis für internationale Unternehmen in .

Rechtsformen im Überblick: Warum die SRL die erste Wahl ist

Das dominikanische Gesellschaftsrecht, dokumentiert bei der Rechtsabteilung der Präsidentschaft, bietet verschiedene Rechtsformen. Mehr als 90 % aller ausländischen Direktinvestitionen werden jedoch über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada – SRL) strukturiert. Ausschlaggebend hierfür sind flexible Satzungsgestaltung, zuverlässige Haftungsabschirmung und minimale Verwaltungskosten.

Rechtsform Gesellschafteranzahl Mindeststammkapital Haftungsumfang Ideales Einsatzgebiet
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) Mindestens 2 / Maximal 50 In der Praxis üblich ab 100.000 DOP (~1.650 USD) Strikt auf die Höhe der übernommenen Geschäftsanteile beschränkt Handelsbetriebe, Familien-Holdings, Immobilienbesitz und Dienstleistungen
Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) Mindestens 2 / Keine Obergrenze Gesetzliches Minimum von 3.000.000 DOP (~50.000 USD) Auf das gezeichnete Kapital beschränkt Unternehmen mit mehreren Finanzierungsrunden oder komplexen Gesellschaftervereinbarungen
Klassische Aktiengesellschaft (SA) Mindestens 2 / Keine Obergrenze Gesetzliches Minimum von 30.000.000 DOP (~500.000 USD) Auf das gezeichnete Aktienkapital beschränkt Konzerne, Banken, Versicherungen oder börsennotierte Unternehmen
Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (EIRL) Genau 1 Inhaber (natürliche Person) Kein gesetzliches Minimum vorgeschrieben Rechtliche Trennung vom Privatvermögen des Inhabers Kleine lokale Einzelunternehmer (für Ausländer selten empfehlenswert)
Zweigniederlassung (Filiale einer Auslandsgesellschaft) Ausländische Muttergesellschaft Von der Muttergesellschaft zugewiesen Muttergesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem weltweiten Vermögen Internationale Konzerne mit operativer Präsenz ohne eigene Tochtergesellschaft

Für die überwiegende Mehrheit aller Vorhaben – von der Wohnsitzverlegung über den Immobilienerwerb bis hin zur internationalen Rechnungsstellung – bietet die SRL die optimale Balance zwischen operativer Einfachheit, Gläubigerschutz und voller Anerkennung bei der Generaldirektion für interne Steuern (DGII).

Grundlegende Anforderungen an internationale Gesellschafter und Geschäftsführer

Ein wesentlicher Vorteil des dominikanischen Standorts ist der minimale bürokratische Dokumentenaufwand für ausländische Anteilseigner. Sowohl natürliche Personen als auch ausländische Kapitalgesellschaften können direkt als Gesellschafter auftreten.

Unterlagen für natürliche Personen
  • Gut lesbare Reisepasskopie aller Gesellschafter und Geschäftsführer.
  • Wohnsitznachweis im Herkunftsland (z. B. Verbrauchsrechnung oder Bankauszug).
  • Notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht mit Haager Apostille bei Remote-Gründungen.
Unterlagen für beteiligte Gesellschaften
  • Beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille.
  • Satzung der ausländischen Muttergesellschaft (beglaubigte Übersetzung ins Spanische).
  • Gesellschafterbeschluss über die Beteiligung an der dominikanischen Gesellschaft.
Geschäftsführung (Gerencia)
  • Die Geschäftsführung wird von einem oder mehreren Gerentes ausgeübt.
  • Der Geschäftsführer kann Ausländer ohne dominikanischen Wohnsitz sein.
  • Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Geschäftsführers ist nicht erforderlich.

Falls Sie neben der Gesellschaftsgründung auch Ihren persönlichen Steuerwohnsitz verlegen möchten, um die Befreiung auf weltweite Auslandseinkünfte zu nutzen, lesen Sie unseren Leitfaden zum Thema Aufenthaltstitel in der Dominikanischen Republik.

Schritt-für-Schritt-Ablauf der Unternehmensgründung

Das Gründungsverfahren in der Dominikanischen Republik folgt einem klar geregelten Prozess über drei aufeinander abgestimmte Institutionen:

1
Namensschutz bei ONAPI Prüfung des Firmennamens und offizielle Schutzurkunde.
→
2
Satzung & DGII-Abgabe Ausarbeitung der Satzung und 1 % Gründungssteuer.
→
3
Handelsregister Eintragung bei der Handelskammer (CCPSD).
→
4
RNC-Steuernummer Steuerliche Erfassung und Freischaltung bei der DGII.

Schritt 1: Reservierung und Schutz des Firmennamens bei ONAPI

Der Vorgang beginnt beim Nationalen Amt für gewerbliches Eigentum (ONAPI). Nach Prüfung der Namensverfügbarkeit wird das Registrierungszertifikat ausgestellt, welches den exklusiven Markenschutz im gesamten Staatsgebiet für 10 Jahre (verlängerbar) garantiert.

Schritt 2: Satzungserstellung und Zahlung der Gründungssteuer

Es werden die Gesellschaftssatzung der SRL, die Gesellschafterliste und das Gründungsprotokoll erstellt. Vor der Eintragung im Handelsregister wird bei der DGII die Gründungsabgabe in Höhe von 1 % auf das genehmigte Stammkapital entrichtet (Gesetz 173-07).

Schritt 3: Eintragung im Handelsregister (CCPSD)

Die vollständige Gründungsakte wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (CCPSD in Santo Domingo) eingereicht. Die Kammer prüft die Unterlagen und stellt das Handelsregisterzertifikat (Registro Mercantil) aus, womit die juristische Person rechtsfähig entsteht.

Schritt 4: Zuteilung der Steuernummer (RNC) bei der DGII

Mit dem Handelsregisterzertifikat wird die steuerliche Erfassung bei der Generaldirektion für interne Steuern beantragt. Die DGII vergibt die RNC-Steuernummer und autorisiert das Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Steuerbelege (e-CF / e-NCF).

Firmenkonten in mehreren Währungen und Registrierung bei ProDominicana

Nach Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Registrierung werden die beiden zentralen Mechanismen für das internationale operative Geschäft aktiviert:

Eröffnung von Bankkonten in USD und DOP

Unter Aufsicht der Bankenaufsicht (Superintendencia de Bancos) und dem Schutz von ProUsuario können dominikanische Gesellschaften vollwertige Geschäftskonten in US-Dollar (USD) und dominikanischen Pesos (DOP) führen.

Regulierte Banken fordern Gesellschaftsdokumente, den RNC-Nachweis, Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten (KYC) sowie Nachweise über die legale Mittelherkunft.

Registrierung von Auslandsinvestitionen (Gesetz 16-95)

Über das Portal von ProDominicana (Zentrum für Export und Investition) können ausländische Investoren ihre Kapitaleinlage nach dem Gesetz 16-95 über Auslandsinvestitionen amtlich registrieren lassen.

Diese Registrierung garantiert das gesetzliche Recht auf 100 % freie Repatriierung von Nettodividenden und Liquidationserlösen ins Ausland über den regulierten Devisenmarkt der Zentralbank der Dominikanischen Republik.

Zusätzlich berechtigt eine registrierte Eigenkapitalinvestition von mindestens 200.000 USD die Gesellschafter, eine Vorzugsbehandlung im Rahmen der Investorenresidenz in der Dominikanischen Republik in Anspruch zu nehmen, wodurch unmittelbar der Daueraufenthaltsstatus ohne vorherige temporäre Phasen erteilt wird.

Steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und laufende Pflichten

Jede in der Dominikanischen Republik registrierte juristische Person unterliegt steuerlichen Grundpflichten bei der DGII:

  • Körperschaftsteuer (ISR 27 %): Fester Steuersatz auf den steuerpflichtigen Nettogewinn aus dominikanischer Quelle. Weist das Unternehmen steuerlich anerkannte Verluste aus, fällt keine Körperschaftsteuer an; Verluste können vorgetragen werden.
  • Vermögenssteuer auf Gesellschaftsaktiva (1 %): Jährliche Steuer auf das steuerbare Anlage- und Umlaufvermögen. Fungiert als Mindeststeuer: Übersteigt die ermittelte Körperschaftsteuer diesen Betrag, ist nur die Körperschaftsteuer zu zahlen.
  • Abgeltende Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen (10 %): Bei Ausschüttung von Dividenden an natürliche Personen oder ausländische Muttergesellschaften behält das Unternehmen 10 % Quellensteuer ein (Art. 308).
  • Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen (ITBIS 18 %): Entspricht der Mehrwertsteuer auf lokale Verkäufe und inländische Dienstleistungen. Rechnungen für Dienstleistungen an ausländische Kunden (Export) sind von der ITBIS befreit.
  • Jährliche Steuererklärung (Formular IR-2): Gesetzliche Pflichtabgabe, einzureichen innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres.

Einen systematischen Vergleich zwischen Unternehmenssteuern und privater Einkommensteuer finden Sie in unserem Leitfaden zu den Steuern in der Dominikanischen Republik.

Corporate Governance, gesetzliche Pflichtbücher und Handelsregistererneuerung

Die Gründung einer SRL ist lediglich der erste Schritt. Um die Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten aufrechtzuerhalten und Sperren der Steuernummer (RNC) oder das Einfrieren von Bankkonten zu verhindern, verlangt das Gesetz 479-08 eine laufende gesellschaftsrechtliche Compliance in :

Ordentliche Jahreshauptversammlung (AGOA)

Muss zwingend innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende stattfinden, um den Jahresabschluss festzustellen, die Geschäftsführung zu entlasten und über die Verwendung des Bilanzergebnisses zu beschließen.

Gesetzliche Gesellschaftsbücher

Jede SRL muss ein Anteilseignerbuch (Registro de Cuotas) sowie ein Protokollbuch der Gesellschafterversammlungen führen, die offiziell von der Handelskammer (CCPSD) abgestempelt und registriert sind.

Zweijährliche Handelsregistererneuerung

Das Handelsregisterzertifikat besitzt eine Gültigkeit von zwei (2) Jahren. Die fristgerechte Erneuerung bei der Handelskammer ist Voraussetzung für die fortlaufende Handlungsfähigkeit bei Banken.

Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten (UBO)

In Übereinstimmung mit dem Geldwäschegesetz 155-17 und den OECD-Standards muss die Gesellschaft bei der DGII stets die Angaben zu den natürlichen Personen hinterlegen, die letztlich die Kontrolle ausüben.

Unsere Kanzlei bietet Betreuungsvereinbarungen für Corporate Secretary Services, die Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen, Satzungsänderungen und Behördengänge abdecken. So können ausländische Geschäftsführer die formelle Verwaltung über unsere Rechtsberatungsdienste vollständig delegieren.

Steuerbefreite Unternehmensmodelle: Export-Freizonen (Gesetz 8-90) und CONFOTUR

Ist der Gesellschaftszweck auf den Export digitaler Dienstleistungen oder auf touristische Erschließungsprojekte ausgerichtet, sieht das dominikanische Recht Sonderregime mit 100%iger Steuerbefreiung vor:

Freizonenregime (Gesetz 8-90) 0 % Unternehmenssteuer

Konzipiert für Software- und Tech-Unternehmen, internationale Beratungsfirmen, Callcenter, BPO und exportorientierte Produktion.

  • 0 % Körperschaftsteuer (ISR) für 15 bis 20 Jahre.
  • 0 % ITBIS-Mehrwertsteuer auf Betriebsmittel und Dienstleistungen.
  • 0 % Einfuhrzölle auf IT-Hardware, Server und Ausrüstung.
Tourismusförderung (CONFOTUR) Gesetz 158-01

Verwaltet über das Tourismusministerium (MITUR) für Hotelbetreiber, Projektentwickler und touristische Dienstleister.

  • 0 % Körperschaftsteuer auf Gewinne aus Tourismusbetrieb.
  • 0 % Grunderwerbsteuer (Ersparnis von 3 %).
  • 0 % jährliche IPI-Immobiliensteuer für 10 bis 15 Jahre.

Wenn Sie den Kauf oder die Entwicklung von Immobilien unter diesen Vorzugsbedingungen planen, lesen Sie unseren Spezialbeitrag über Immobilieninvestition und das CONFOTUR-Gesetz.

Holding-Strukturen und SPV-Gesellschaften zur Verwaltung von Immobilienvermögen

Ein bedeutender Teil internationaler Investoren gründet eine Gesellschaft nicht für den klassischen Handel, sondern als Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle – SPV bzw. vermögensverwaltende Gesellschaft) zum Schutz von Luxusvillen, Baugrundstücken, Ferienapartments oder Beteiligungen.

Der Erwerb von Grundbesitz über eine dominikanische SRL bietet erhebliche Vorteile gegenüber dem direkten Kauf auf eigenen Namen:

Vorteile des Immobilienerwerbs über eine dominikanische SRL

  • Haftungsabschirmung: Trennt das persönliche und internationale Vermögen des Anlegers von operativen Risiken der Immobilie (z. B. Haftungsansprüche von Mietern, Bauschäden oder Vertragskonflikte).
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit der Bewirtschaftungskosten: Bei Vermietung kann die Gesellschaft Renovierungskosten, Versicherungen, Instandhaltungsgebühren und die Abschreibung auf das Gebäude (bis zu 5 % jährlich auf bauliche Verbesserungen) steuermindernd geltend machen.
  • Einfache Anteilsübertragungen und Miteigentum: Ermöglicht Co-Investments mehrerer ausländischer Partner über Geschäftsanteile und Gesellschaftervereinbarungen (Shareholder Agreements). Ein Gesellschafterwechsel erfordert keine Umschreibung im Grundbuchamt (Registro Inmobiliario).
  • Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung: Vermeidet komplexe internationale Nachlassverfahren im Todesfall. Erben treten die Geschäftsanteile nach klaren gesellschaftsvertraglichen Regeln an, was Zeitaufwand und Kosten gegenüber einer direkten Umschreibung von Grundbuchtiteln minimiert.

Falls Sie den Erwerb von Immobilien in Lagen wie Punta Cana, Cap Cana oder Las Terrenas in Erwägung ziehen, informieren Sie sich über Steuerbefreiungen in unserem Leitfaden zu Immobilieninvestition und CONFOTUR sowie über das Steuersystem im Beitrag zu den Steuern in der Dominikanischen Republik.

Behördliche Gebühren und zeitlicher Ablauf der Gesellschaftsgründung

Die staatlichen Gründungsgebühren in der Dominikanischen Republik sind im internationalen Vergleich sehr moderat gestaltet:

Verfahrensschritt Empfangende Behörde Bearbeitungsdauer Ungefähre offizielle Gebühr
Namensschutz (Handelsname) ONAPI 5 bis 7 Arbeitstage ~4.755 DOP (~80 USD)
Gründungsabgabe (1 %) DGII Sofort (vor Handelskammer) 1 % des genehmigten Stammkapitals
Handelsregistereintragung Handelskammer (CCPSD) 5 bis 8 Arbeitstage Gestaffelt nach Kapital (~120 – 250 USD)
Erteilung von RNC und Steuerbelegen DGII 5 bis 10 Arbeitstage Keine unmittelbare Gebühr

In der Praxis kann eine Standard-SRL innerhalb eines Gesamtzeitraums von 15 bis 25 Arbeitstagen vollständig gegründet und mit operativer Steuernummer ausgestattet werden.

Interaktiver Kostenrechner: Schätzung behördlicher Gründungsabgaben

Berechnen Sie in Echtzeit die anfallenden offiziellen Staatsgebühren zur Registrierung Ihrer Handelsgesellschaft in der Dominikanischen Republik basierend auf dem Stammkapital in :

Empfohlenes Standardminimum: 100.000 DOP (~1.650 USD)
Zusätzliche Dienstleistungen anwählen:
Geschätzte offizielle Behördengebühren Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL)
$275 USD
≈ RD$ 16,635 DOP
ONAPI-Namensschutz: $80 USD (RD$ 4.755)
1 % Gründungssteuer (DGII): $17 USD (RD$ 1.000)
Handelsregister (Kammer): $178 USD (RD$ 10.880)
⏱️ Voraussichtliche Gründungsdauer bis zur RNC-Zuteilung: 15 bis 20 Arbeitstage. Gründungsauftrag auf Basis dieser Schätzung starten →

Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Dominikanischen Republik

Kann ein Ausländer 100 % der Anteile an einem dominikanischen Unternehmen halten? +

Ja. Das dominikanische Handelsgesellschaftsrecht (Gesetz 479-08) erlaubt es ausländischen natürlichen oder juristischen Personen ausdrücklich, 100 % des Stammkapitals zu besitzen. Es gibt keine Verpflichtung zu einheimischen Partnern, und auch ein vorheriger legaler Wohnsitz ist für Gesellschafter oder Geschäftsführer nicht vorgeschrieben.

Welche Rechtsform wird von internationalen Investoren am häufigsten gewählt? +

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada – SRL) ist die dominierende Unternehmensform. Sie erfordert mindestens zwei Gesellschafter, ein sehr geringes Mindeststammkapital (in der Praxis üblicherweise ab 100.000 DOP) und begrenzt die Haftung strikt auf die geleistete Einlage.

Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft und der Erhalt der RNC-Steuernummer? +

Der reguläre Gründungsprozess nimmt in der Praxis zwischen 15 und 25 Arbeitstagen in Anspruch. Er beinhaltet den Namensschutz bei der ONAPI, die Erstellung und Unterzeichnung der Satzung, die Eintragung ins Handelsregister bei der Handelskammer und die Erteilung der Steuernummer (RNC) bei der DGII.

Ist eine persönliche Anreise in die Dominikanische Republik für die Gründung erforderlich? +

Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Der gesamte Gründungsprozess kann vollständig aus der Ferne über eine notarielle und mit Haager Apostille versehene Vertretungsvollmacht (PoA) abgewickelt werden.

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