
Rechts-, Steuer- und Relocation-Beratung in der Dominikanischen Republik
Rechtliche und steuerliche Gesamtlösungen aus einer Hand für internationale Mandanten: Territoriale Steuerplanung, legaler Residenzstatus, Firmengründung (SRL), laufende Buchhaltung, Kfz-Zollbefreiung und Immobilieninvestitionen mit Due Diligence in .
Rechtsberatung, steuerliche Strukturierung und Begleitung bei der Vermögensansiedlung
In Zeiten steigender Steuerbelastungen und ausufernder Meldepflichten in Europa ist Dominicana Way die führende Kanzlei für Unternehmer, Investoren und vermögende Familien, die ihren Wohnsitz und ihre geschäftlichen Aktivitäten in die Dominikanische Republik verlegen in .
Unser Ansatz geht weit über eine reine Dokumentenabwicklung hinaus: Wir verbinden internationale Steuerplanung mit fundierter gesellschaftsrechtlicher Praxis und direkter Zollkompetenz. Wir begleiten unsere Mandanten in jedem Verfahrensschritt vor der Generaldirektion für interne Steuern (DGII), der Einwanderungsbehörde (DGM), dem Außenministerium (MIREX) und der Generaldirektion für Zoll (DGA) – für einen rechtssicheren, diskreten und unanfechtbaren Standortwechsel.
1. Internationale Steuerplanung und territoriales Steuersystem
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Vermögensstruktur unter Nutzung des Territorialitätsprinzips gemäß Artikel 268 und 269 des dominikanischen Steuergesetzbuches (Gesetz 11-92):
Präventive Prüfung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG in Deutschland, Äquivalente in Österreich oder der Schweiz) und Auflösung steuerlicher Anknüpfungspunkte zur Vermeidung doppelter Steuerpflichten.
Steuerliche Erfassung (RNC als natürliche Person) und Beantragung der amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung bei der DGII zum Nachweis gegenüber den Behörden Ihres Heimatlandes.
Rechtskonforme Zuordnung ausländischer Wertpapierdepots, Gesellschaftsbeteiligungen und digitaler Vermögenswerte zur Sicherung der 0 % Besteuerung auf Auslandseinkünfte.
Alle Tarifstufen und Freibeträge finden Sie in unserem Leitfaden zu den Steuern in der Dominikanischen Republik.
2. Einwanderung und Aufenthalt: Visa, Residenz und Einbürgerung
Wir vertreten Sie in allen behördlichen Verfahren nach dem Migrationsgesetz Nr. 285-04 und seinen Durchführungsvorschriften:
- Beantragung des Residenzvisums (RS) beim MIREX: Zusammenstellung der Antragsakte, Vorbereitung von Führungszeugnissen mit Haager Apostille, beglaubigte Übersetzungen und Erstellung der notariellen Garantieerklärung.
- Vorzugsresidenz für Rentiers und Rentner (Gesetz 171-07): Direkter Erhalt der Dauerresidenz (Residencia Definitiva) bei Nachweis einer Rente ab 1.500 USD/Monat bzw. passiven Auslandseinkünften ab 2.000 USD/Monat. Mehr dazu: Residenz durch Investition & Ruhestand.
- Investorenresidenz (Gesetz 16-95): Beschleunigtes Verfahren über ProDominicana bei Immobilienkäufen oder Unternehmensbeteiligungen ab 200.000 USD.
- Cédula-Ausstellung (JCE) und medizinische Begleitung: Persönliche Betreuung bei den Untersuchungen der DGM und Aushändigung des nationalen Ausweises bei der Wahlbehörde (JCE).
- Einbürgerung und dominikanischer Reisepass: Begleitung zur doppelten Staatsbürgerschaft beim Innenministerium (nach nur sechs Monaten Daueraufenthalt für qualifizierte Investoren und Rentiers).
Den genauen Ablauf beschreibt unser Leitfaden zum Aufenthaltstitel in der Dominikanischen Republik.
3. Firmengründung, Gesellschaftsrecht und Handelsregistereintragung
Wir gründen maßgeschneiderte Gesellschaften nach dem Handelsgesellschaftsgesetz Nr. 479-08 mit 100 % ausländischer Eigentümerschaft:
Wir strukturieren operative Handelsbetriebe, vermögensverwaltende Holdings (SPV) für Immobilien und Gesellschaften in Export-Freizonen (Gesetz 8-90) mit garantierten 0 % Körperschaftsteuer. Details finden Sie unter Firmengründung in der Dominikanischen Republik.
4. Laufende Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und DGII-Steuererklärungen
Für den reibungslosen Betrieb Ihrer Struktur übernimmt unsere Steuerabteilung die laufende steuerliche Betreuung:
Erstellung und elektronische Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung für Privatpersonen (IR-1, Frist 31. März) und Gesellschaften (IR-2, Frist 120 Tage nach Geschäftsjahresende).
Monatliche Umsatzsteueranmeldung (IT-1 jeweils zum 20. des Folgemonats), Datenübermittlung der Einkäufe und Verkäufe (Formate 606 und 607) sowie Quellensteuerberechnungen.
Anmeldung von Mitarbeitern und Geschäftsführern bei der Sozialversicherungskasse (TSS), Erstellung von Arbeitsverträgen und Einhaltung der Arbeitsgesetze.
5. Fahrzeugimport und ministerielle Zollbefreiungsverfahren
Der Import eines eigenen Kraftfahrzeugs kann im Normalfall über 50 % Abgaben auslösen. Unsere Zollexperten erwirken für Sie die gesetzlichen Freistellungen:
- 100 % Zollbefreiung unter Gesetz 171-07: Beantragung des ministeriellen Freistellungsdekrets beim Finanzministerium und der Zollbehörde (DGA) zur abgabenfreien Einfuhr eines privaten Fahrzeugs inklusive Befreiung von der Erstzulassungssteuer bei der DGII.
- Ermäßigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Gesetz 103-13): 50 % Nachlass auf Zölle, ITBIS und Kennzeichengebühren bei alternativen Antrieben.
- Zollabfertigung im Seehafen: Begleitung der physischen Inspektion (VIN) im Hafen Caucedo oder Haina und Übergabe des fertig zugelassenen Fahrzeugs mit dominikanischen Kennzeichen.
Voraussetzungen und Fristen finden Sie in unserem Leitfaden zum Fahrzeugimport in die Dominikanische Republik.
6. Rechtliche Immobilienprüfung (Due Diligence) und CONFOTUR-Förderung
Für Mandanten, die in Luxusvillen, Ferienwohnungen oder Gewerbegrundstücke in Punta Cana, Cap Cana, Las Terrenas oder Santo Domingo investieren, gewährleisten wir lückenlose Grundbuchsicherheit:
Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb
- Grundbuchprüfung im Registro Inmobiliario: Verifikation des digitalen Eigentumstitels, Belastungszeugnis zu Lasten und Hypotheken, Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten und Bestätigung des amtlichen Vermessungsplans (Deslinde) mit GPS-Koordinaten.
- Steuerbefreiung nach CONFOTUR (Gesetz 158-01): Prüfung der MITUR-Zertifizierung zur Sicherung der vollständigen Befreiung von der 3 % Grunderwerbsteuer und 15 Jahren Erlass der 1 % jährlichen Immobiliensteuer (IPI).
- Treuhandverträge bei Bauträgerprojekten (Gesetz 189-11): Ausarbeitung von Kauf- und Reservierungsverträgen mit regulierten Treuhändern zur Absicherung von Anzahlungen gegen Bauträgerinsolvenzen.
Weitere Details zu Renditen und Lagen finden Sie unter Immobilieninvestition und CONFOTUR-Gesetz.
7. VIP-Relocation-Begleitung: Multi-Währungskonten, Umzug und Familie
Unser Relocation- und Concierge-Team stellt sicher, dass Ihr persönlicher und familiärer Übergang reibungslos verläuft:
Begleitung bei den Compliance-Prüfungen (KYC) zur Eröffnung privater und betrieblicher Konten in US-Dollar und Pesos bei regulierten Geschäftsbanken unter Aufsicht der Bankenaufsicht.
Konsularische Bestätigungen, Beglaubigung beim MIREX, beeidigte Übersetzungen und Terminorganisation beim INTRANT zur Umschreibung ohne Fahrprüfung. Siehe: Führerschein umschreiben in der Dominikanischen Republik.
Zollabfertigung Ihres Umzugscontainers unter Gesetz 171-07 (Umzugslogistik) und Zeugnisanerkennung beim MINERD für die Aufnahme an internationalen Schulen.
Maßgeschneiderte Leistungspakete nach Mandantenprofil
Um Ihnen den Aufwand getrennter Einzelbeauftragungen zu ersparen, bündelt Dominicana Way die wichtigsten Fachbereiche in bewährten schlüsselfertigen Komplettlösungen für :
Für Ruheständler (ab 1.500 USD/Monat Rente) oder Rentiers mit passiven Auslandseinkünften (ab 2.000 USD/Monat).
- Konsularverfahren Visa RS (MIREX) und Vorzugsresidenz (DGM).
- Ausstellung der Cédula-ID für Ausländer (JCE).
- Bescheid über 100 % Zollbefreiung für Fahrzeug und Hausrat.
- Befreiung von der 3 % Grunderwerbsteuer bei der DGII.
- Begleitung bei der Eröffnung privater Dollarkonten.
Für Immobilienkäufer (ab 200.000 USD), die Mietrendite mit direkter Dauerresidenz verbinden wollen.
- Vollständige Grundbuchprüfung (Due Diligence) und Deslinde im Grundbuchamt.
- Beantragung der Steuervorteile nach dem CONFOTUR-Gesetz (0 % IPI).
- Dauerresidenz durch Investition (Gesetz 16-95) über ProDominicana.
- Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft (SRL).
- Bevorzugter Einbürgerungsweg zur Staatsbürgerschaft nach nur 6 Monaten.
Maßgeschneidert für Softwaregründer, internationale Berater und Betreiber von Online-Unternehmen.
- Vollständige Gründung einer SRL (ONAPI, Handelskammer, DGII).
- Freischaltung elektronischer Steuerbelege (e-NCF).
- Eröffnung betrieblicher Multi-Währungskonten (USD/DOP).
- Strukturierung unter dem Territorialitätsprinzip (0 % Auslandserlöse).
- Monatliche Buchhaltung, ITBIS-Meldungen und Lohnabrechnung (TSS).
Jedes Paket wird über ein verbindliches Leistungsangebot mit Meilensteinplan und transparenter Kostenaufstellung fixiert.
8. Arbeitsweise: Der strukturierte Ablauf Ihres Mandats
Wir arbeiten nach einem vierstufigen Prozessmodell für maximale Planbarkeit und Rechtssicherheit:
Prüfung der bisherigen steuerlichen Ansässigkeit, Analyse von Wegzugsfragen im Heimatland und Auswahl des optimalen Aufenthaltsstatus (Gesetz 171-07, Gesetz 16-95 oder reguläre Residenz).
Prüfung von Führungszeugnissen, Haager Apostillen, beglaubigten Übersetzungen und Erteilung des Residenzvisums (RS) beim zuständigen dominikanischen Konsulat.
Begleitung zu den medizinischen Untersuchungen bei der DGM, Ausstellung der Cédula bei der JCE, Gründung von Handelsgesellschaften (SRL) und Zollabfertigung des befreiten Fahrzeugs.
Ausstellung der Steueransässigkeitsbescheinigung bei der DGII, Aktivierung geschäftlicher Bankkonten und fortlaufende steuerliche und buchhalterische Betreuung.
Lernen Sie unser interdisziplinäres Team unter über uns kennen oder lesen Sie aktuelle Fachbeiträge im Dominicana Way Blog.
Kanzleigarantien, Mandantengeheimnis (NDA) und transparente Festhonorare
Die Verlegung eines Familienvermögens oder einer Firmenstruktur erfordert höchstes Vertrauen, ethische Standards und wirtschaftliche Klarheit. Wir arbeiten nach vier verbindlichen Grundsätzen:
Wir schützen Ihre persönlichen und finanziellen Daten durch den Abschluss einer verbindlichen Geheimhaltungsvereinbarung vor Übergabe sensibler Unterlagen.
Transparente Pauschalhonorare nach Verfahrensphasen. Bei uns gibt es keine unkalkulierbaren Stundensätze oder versteckte Zusatzkosten.
Unsere Mandate werden von Mitgliedern der dominikanischen Anwaltskammer (CARD) und vereidigten Wirtschaftsprüfern (ICPARD) geführt.
Ein dedizierter Seniorberater betreut Sie durchgehend und informiert regelmäßig über den Stand der Dinge bei den Behörden (MIREX, DGM, DGII, DGA).
Häufig gestellte Fragen zu unseren Beratungsleistungen
Wie koordiniert Dominicana Way den rechtlichen und steuerlichen Standortwechsel?
Wir arbeiten nach einem ganzheitlichen Komplettansatz: Von der steuerlichen Vorabprüfung im Herkunftsland (z. B. Beachtung der Wegzugsbesteuerung) über das Visumverfahren beim Außenministerium (MIREX), die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde (DGM), die Firmengründung und Multi-Währungskonteneröffnung bis hin zur Ausstellung der Steueransässigkeitsbescheinigung bei der DGII.
Muss man für die Gründung einer dominikanischen Gesellschaft persönlich einreisen?
Nein. Unser Anwaltsteam übernimmt die Ausarbeitung der Satzung, den Schutz des Firmennamens bei ONAPI, die Handelsregistereintragung bei der Handelskammer (CCPSD) und die Zuteilung der Steuernummer (RNC) bei der DGII vollständig aus der Ferne über eine notarielle Vertretungsvollmacht mit Haager Apostille.
Was beinhaltet der Service zur Fahrzeugzollbefreiung nach Gesetz 171-07?
Die Leistung umfasst die Vorprüfung des Fahrzeugbriefs, die Beantragung des ministeriellen Freistellungsdekrets über 100 % Zollbefreiung beim Finanzministerium und der Zollbehörde (DGA), die Koordination der Hafenabfertigung sowie die Ausstellung des ersten Kennzeichens und der Vignette bei der DGII.
Bieten Sie auch laufende Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienste nach der Ansiedlung an?
Ja. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung, monatliche ITBIS-Mehrwertsteuererklärungen (Formular IT-1), Meldungen elektronischer Rechnungsbelege (Format 606 und 607), Lohnbuchhaltung bei der Sozialversicherung (TSS) und die jährlichen Steuererklärungen (IR-1 für Privatpersonen bzw. IR-2 für Unternehmen).
